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D Auslegung Ist Der Gilt Es Bei Erforschung

Front Was gilt es bei Erforschung d. tats. Erblasserwillens iRd erläuternden Auslegung zu beachten?
Back 1. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Errichtung

2. Wortlaut Anhaltspunkt, entscheidend ist, was d. Erblassser mit seinen Worten sagen wollte

3. Erblasserwille muss zumindest angedeutet sein (Andeutungstheorie, HM)
Arg: Sonst würden Zweck v. Formvorschriften (Beweissicherung u. Übereilungsschutz) durch d. Auslegung unterlaufen
Con: Rechtsunsicherheit; Bevorzugung d. weitschweifigen Erblassers

Tags: famerbr, zivilr

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