Front | Was gilt es bei Erforschung d. tats. Erblasserwillens iRd erläuternden Auslegung zu beachten? |
---|---|
Back | 1. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Errichtung 2. Wortlaut Anhaltspunkt, entscheidend
ist, was d. Erblassser mit seinen Worten sagen wollte 3. Erblasserwille muss zumindest angedeutet sein (Andeutungstheorie, HM) Arg: Sonst würden Zweck v. Formvorschriften (Beweissicherung u. Übereilungsschutz) durch d. Auslegung unterlaufen Con: Rechtsunsicherheit; Bevorzugung d. weitschweifigen Erblassers |
Tags: famerbr, zivilr
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: D die wozu dient ergänzende auslegung des erblasserwillen
Previous card: Auslegung wille nach welcher rangfolge ist das testament
Up to card list: Zivilrecht