Front | Welchen Voraussetzungen muss d. Schuldnerpflicht bei einem Rücktritt wgen Nichtleistung (§ 323 I BGB) genügen? |
---|---|
Back | 1. Wirksamkeit Keine rechtshindernden Einwendungen entgegenstehend → z.B. Geschäftsunfähigkeit (§§ 104 ff.), Willensmängel (§§ 116 ff.), Formunwirksamkeit (§ 125 S. 1) 2. Fälligkeit (§§ 271, 272) Ausnahmsweise RT vor Fälligkeit: Wenn Vorauss. d. RT mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten werden (323 IV) → z.B. wgn. ernsthafter u. endgültiger Erfüllungsverweigerung o. Vertrauenswegfall 3. Durchsetzbarkeit Keine Einreden (LVR) entgegenstehend → Insbes. Einrede d. Unwirksamkeit (§ 218) bei Verjährung u. berufen darauf, es sei denn EVB (§ 216 II 1) |
Tags: schuldr.at, zivilr
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: D frist nr ist fristsetzung wann zu einzelfalls
Previous card: Nichtleistung s gesonderte kk vi nenne die voraussetzungen
Up to card list: Zivilrecht