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D Beiderseitiges Handelskauf Ware Käufers Sind Voraussetzungen Für

Front Was sind d. Voraussetzungen für d. Bestehen d. Rügelast nach § 377 HGB?
Back 1. Beiderseitiges Handelskauf
Beiderseitiges Handelsgeschäft (LD § 343), das zum Gegenstand einen Handelskauf (§§ 343, 344) bzw. Werklieferungsvertrag (§ 381 II) hat

2. Ablieferung d. Ware
Tats. räuml. Beziehung d. Käufers zur Ware, so dass er Beschaffenheit prüfen kann
→ Auch Erfüllungsgehilfe

3. Mangel d. Ware
Wie im KaufR

4. Kein Ausschluss
Arglistiges Verschweigen durch Verkäufer (§ 377 V) o. Verzicht d. Verkäufers auf Rügepflicht d. Käufers

Tags: handelsr, zivilr

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