Front | Was genügt dem Erfordernis d. ausdrücklichen Hinweises (§ 305 II) bei der Einbeziehung einer AGB? |
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Back | Es genügt, wenn der Verwender vor d. WE des anderen ihm eine zumutbare Möglichkeit d. Kenntnisnahme gewährt → Keine Anwendung bei AGB ggnüber Unternehmern (§ 310 I) |
Tags: bgb.at, zivilr
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