Front | Unter welchen Voraussetzungen kann Eigentum an einer beweglichen Sache trotz fehlender Berechtigung erworben werden? |
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Back | Unter den Voraussetzungen d. Gutglaubenserwerbes nach §§ 932 ff., 2366 1. Rechtsgeschäftlicher Erwerb (-) Eigentumsübertragung durch Hoheitsakt o. Gesetz → z.B. Erbschaft, Ersitzung, Vermischung, Verarbeitung, Zwangsversteigerung 2. Durch Verkehrsgeschäft (+) wenn auf Erwerberseite mindestens eine Person steht, d. nicht auf Veräußererseite beteiligt → echter Rechtssubjektwechsel 3. Rechtsschein Gem. d. TB der §§ 932-934 o. aus Erbschein (§ 2366) 4. Guter Glaube (§ 932 II) Bzgl. Eigentümerstellung, nicht Verfügungsbefugnis → (-) bei positiver Kenntnis o. grob fahrlässiger Unkenntnis → Kenntnis d. Anfechtbarkeit einer vorangegangenen Übereignung reicht (§ 142 II) 5. Kein Abhandenkommen (§ 935) Besitzverlust ohne (nicht notw. ggn) d. Willen d. unmbBes → (-) Durch Täuschung erreichte Weggabe, bei Hoheitsakten (+) durch vis absoluta |
Tags: sachenr, zivilr
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