Front | Was sind die Erlöschensgründe für d. Vermieterpfandrecht (§§ 562 ff.)? |
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Back | 1. Gründe aus d. allgem. Pfandrecht (iVm § 1257) Insbes. Verzicht, Vereinbarung, Veräußerung o. Eigentumserwerb durch VM, Gutglaubenserwerb durch 3. 2. Entfernen d. Sache durch d. Mieter (§ 562a) (-) bei Nichtkenntnis oder Widerspruch d. Vermieters → VM kann nicht widersprechen, wenn Entfernung d. gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht oder das Übrige zur Sicherung ausreicht |
Tags: schuldr.bt, zivilr
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