Front | Steht dem Käufer im Fall einer Mangelbeseitigung durch ihn selbst (=Selbstvornahme) ein Anspruch auf Erstattung d. Kosten zu? |
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Back | MM: Ja, gem. § 326 II 2 analog iVm §§ 326 IV, 34 Arg: Verkäufer muss sich das anrechnen lassen, was er infolge der Leistungspflichtbefreiung erspart, § 326 II 2 Arg: Rechtsgedanke eines allgem. Bereicherungsverbots d. Schuldners, § 326 II 2 Con: KV ohne Selbstvornahmerecht im Gegensatz zu MV o. WV Con: Vorrang d. Nacherfüllung u. Recht d. Verkäufers zur zweiten Andienung würden unterlaufen Con: Interesse d. Käufers, dem Verkäufer keine Frist setzen zu müssen, ist abschließend nach Regel-Ausnahme-Prinzip geregelt HM: Nein |
Tags: schuldr.bt, zivilr
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