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D Ist Begründung Con Zu Verlust Besitzrechts Wenn

Front
Verlust d. Besitzrechts, wenn d. rechtmäßige Fremdbesitzer (z.B. bei Leihe) mit Eigenbesitzerwillen handelt?

→ Umwandlung Fremd- in Eigenbesitz
Back MM: Ja

Arg: Aufschwingen zum unrechtmäßigen Eigenbesitzer durch Willenswechsel ist Begründung neuen Besitzes

Con: Besitzerwerb ist d. erstmalige Begründung v. Sachherrschaft, spätere Willensänderung unschädlich

Con: Recht zu Besitz ist nicht nach d. Willensrichtung sondern objektiv zu beurteilen

HM: Nein

Tags: sachenr, zivilr

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