Front | Verlust d. Besitzrechts, wenn d. rechtmäßige Fremdbesitzer (z.B. bei Leihe) mit Eigenbesitzerwillen handelt? → Umwandlung Fremd- in Eigenbesitz |
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Back | MM: Ja Arg: Aufschwingen zum unrechtmäßigen Eigenbesitzer durch Willenswechsel ist Begründung neuen Besitzes Con: Besitzerwerb ist d. erstmalige Begründung v. Sachherrschaft, spätere Willensänderung unschädlich Con: Recht zu Besitz ist nicht nach d. Willensrichtung sondern objektiv zu beurteilen HM: Nein |
Tags: sachenr, zivilr
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