Front | Wann ist der Anspruch auf Zahlung in voller Höhe (inkl. Integritätszuschlag) fällig, wenn Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert? |
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Back | MM: Nach Ablauf d. 6-Monats-Frist (Vorher nur in Höhe d. WBW) → 6-Monats-Frist ist zusätzliche Anspruchsvoraussetzung Con: Nicht ersichtlich, warum Geschädigter in Vorleistung gehen soll Con: Unzumutbare Einschränkung d. Ersetzungsbefugnis u. d. Dispositionsfreiheit HM: Sofort Arg: Mit d. veranlassten Wiederherstellung ist d. Wille zur Weiternutzung ausreichend belegt |
Tags: schuldr.at, zivilr
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