Front | Was ist Inhalt d. Saldotheorie? |
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Back | Bei der Bestimmung d. Höhe eines Anspruchs aus dem Bereicherungsrecht sind d. ggnseitigen Ansprüche miteinander zu saldieren (Faktisches Synallagma) → Erst nach d. Saldierung ist § 818 III auf d. einzig verbleibenden Anspruch anwendbar (teleologische Reduktion) |
Tags: berr, zivilr
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