Front | Was kann d. Einigung (§ 929 S. 1) bei d. Übertragung v. Sicherungseigentum über den Willen zur Eigentumsübertragung hinaus umfassen? |
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Back | Verinbarung der auflösenden Bedingung d. Erlöschens d. gesicherten Forderung (§ 158 II) → Muss ausdrücklich vereinbart werden, sonst nur Freigabeanspruch aus Sicherungsvertrag |
Tags: sachenr, zivilr
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