Front | Was ist unter Konkretisierung (§ 243 II) zu verstehen u. wann tritt sie ein? |
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Back | Konkretisierung Aus einer Gattungsschuld (§ 243 I) wird eine Stückschuld, d. Schuldverh. beschränkt sich nun auf diese eine Sache Voraussetzung D. Schuldner hat d. zur Leistung seinerseits Erforderliche getan (Hdlg) → Besimmt sich insbes. nach d. Schuldart bzgl. Ort d. Lstg |
Tags: schuldr.at, zivilr
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