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D Nach Ist Angebot Einer Fristlosen Unwirksamen Kündigung

Front
Ist d. Angebot d. AN nach einer fristlosen (unwirksamen) Kündigung durch d. AG entbehrlich?
Back MM: Ja, nach § 242
Arg: Angebot als bloße Förmelei überflüssig

HM: Ja, nach § 296
Arg: Gläubiger (AG) hat d. für d. Leistungserbringung d. Schuldners (AN) erforderliche u. kalendermäßig bestimmte Mitwirkungshandlung (Bereitstellen eines funktionierenden Arbeitsplatzes) nicht erbracht

Tags: arbr, zivilr

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