Front | Ist unter "Erwerb" iSd § 25 I 1 HGB auch d. rein tatsächliche Fortführung d. bisherigen Unternehmens zu verstehen? |
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Back | HM: Ja, rein tatsächliche Fortführung ausreichend Arg: Äußere Kontinuität maßgeblich, inneres Vertragsverhältnis nach außen nicht ersichtlich (Verkehrsschutz) GM: Nein, rechtsgeschäftlicher Erwerb erforderlich Arg: Wortlaut |
Tags: handelsr, zivilr
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