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D Rein Tatsächliche Fortführung Arg Ist Unter Erwerb

Front Ist unter "Erwerb" iSd § 25 I 1 HGB auch d. rein tatsächliche Fortführung d. bisherigen Unternehmens zu verstehen?
Back HM: Ja, rein tatsächliche Fortführung ausreichend
Arg: Äußere Kontinuität maßgeblich, inneres Vertragsverhältnis nach außen nicht ersichtlich (Verkehrsschutz)

GM: Nein, rechtsgeschäftlicher Erwerb erforderlich
Arg: Wortlaut

Tags: handelsr, zivilr

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