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D Vertretenen Kein Nenne Die Voraussetzungen Einer Duldungsvollmacht

Front Nenne die Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht
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1. Handelnder im Namen eines Dritten aufgetreten

2. Kenntnis d. Vertretenen

3. Duldung durch Vertretenen
= Kein Einschreiten trotz Möglichkeit

4. Gutgläubigkeit d. Geschäftspartners
= Kein Kennen o. Kennenmüssen

Tags: bgb.at, zivilr

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