Front | Wann ist eine mündliche und wann eine schriftliche Erklärung zugegangen? |
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Back | Mündliche Wenn
d. Erklärende damit rechnen
kann, dass d. Empfänger sie richtig vernimmt (abgeschwächte Vernehmungstheorie) Schriftliche Wenn im
Machtbereich d. Empfängers u. Möglichkeit d. Kenntnisnahme |
Tags: bgb.at, zivilr
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