Front | Umfasst d. Wertersatz nach § 818 II auch d. Gewinnabschöpfung? |
---|---|
Back | MM: Ja (subjektive Wertbestimmung) Arg: Maßgeblich, welchen Wert d. Bereicherungsgegenstand gerade f.d. Kondiktionsschuldner hat Con: Vermischt Anwendungsbereich d. Absätze, indem III zur Inhaltsbestimmung u. nicht zur Begrenzung d. Abs. 2 herangezogen wird Con: Gewinn beruht nicht auf kondizierbares Eigentum, sondern auf Geschäftstüchtigkeit HM: Nein (objektive Wertbestimmung) Arg: Praktikabilität, da eindeutiger u. klarer bestimmbar |
Tags: berr, zivilr
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: Kann ein veräußerungserlös commodum negatione als surrogat gem
Previous card: D ggn empfänger einer unentgeltlichen welchen fällen wird
Up to card list: Zivilrecht