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D Zu Arg Ist Irv Iii Hgb Als

Front Ist iRv § 15 III HGB als ungeschriebene Voraussetzung eine Veranlassung d. Bekanntmachung durch d. Betroffenen zu fordern?
Back MM: Nein

Arg: Entstehungsgeschichte d. Norm (umfassender Vertrauensschutz bezweckt)


HM: Ja

Arg: Wortlaut ("in dessen Angelegenheit)
Arg: Haftung unbeteiligter Dritter zu verhindern (grob unbillig u. nicht gerechtfertigt)

Tags: handelsr, zivilr

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