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Nichtigen D Arg Tätig Wird Ist Bei Verträgen

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Ist bei nichtigen Verträgen GOA anwendbar oder Bereicherungsrecht?
Back HM: GOA

Arg: Derjenige, d. aufgrund nichtigen Vertrags tätig wird darf nicht schlechter gestellt sein, als der, d. ganz ohne Vereinbarung tätig wird (s. bereicherungsrechtliche Ausschlussgründe u. Entreicherungseinrede)


GM: Bereicherungsrecht

Arg: §§ 812 ff. gerade für Fälle d. nichtigen Vertrages konzipiert

Tags: goa, zivilr

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