Front | Wann ist eine Beeinträchtigungsabsicht iSd § 2287 anzunehmen? |
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Back | Grundsatz Immer bei einer Schenkung Ausnahme Erblasser hat ein lebzeitiges Eigeninteresse an d. Schenkung → (+) Wenn Schenkung billigenswer u. gerechtfertigt erscheint (Pflicht- u. Anstandsschenkung o. zur Absicherung d. eigenen Altervorsorge) → (-) Auf Korrektur d. Verfügung ausgerichtet |
Tags: famerbr, zivilr
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