Front | Was ist Inhalt der Beschränkung der Vertretungsmacht durch § 181 u. welche besondere Anwendung ist zu kennen? |
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Back | Inhalt Verbot d. Selbstkontrahierung u. d. Doppel- u. Mehrvertretung → Vermutung d. Interessenkollision durch Personenidentität Analoge Anwendung Wenn Personenidentität, nicht aber Interessenkollision beseitigt → z.B. zw. Vertreter u. Untervertreter Telelogische Reduktion Bei lediglich rechtl. Vorteil für Vertretenen → Ausnahme: Nachteile beim Vollzug durch Erfüllung |
Tags: bgb.at, zivilr
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