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Wann Eine Vollumfänglich Bei Bestimmungen O Ist Agb Inhaltskontrolle

Front Wann ist eine AGB-Inhaltskontrolle vollumfänglich vorzunehmen u. wann hat ledigl. eine Transparenzkontrolle (§ 307 I 2) zu erfolgen?
Back Vollumfänglich (inkl. §§ 308, 309)
Bei Bestimmungen, d. v. Rechtsvorschriften, ungeschriebenen Rechtsgrundsätzen o. Prinzipien abweichen o. diese ergänzen

Transparenzkontrolle
Bei Bestimmungen, die rein deklaratorisch sind (m. gesetz. Regelung übereinstimmen) oder den Parteien obliegen
→ Nur Inhaltsbestimmungen, nicht Einschränkungen o. Veränderungen (z.B. Ausschlussklauseln)

Tags: bgb.at, zivilr

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