Front | Womit ist in Mehrpersonenverhältnissen der Vorrang der Leistungskondiktion zu begründen? "Kondiktion über das Eck" |
---|---|
Back | 1. Verlagerung d. Insolvenzrisikos Bereicherungsgläubiger kann nur ggnüber demjenigen kondizieren, den er sich selbst als Geschäftspartner ausgesucht u. ihm ggnüber geleistet hat → unbillig, das von ihm zu tragende Insolvenzrisiko des eigenen Geschäftspartners durch Inanspruchnahme des Dritten zu umgehen 2. Einwendungsverlust Dritter würde bei direkter Inanspruchnahme von jmd, mit dem er nicht freiwllig kontrahiert hat, seinen Einwendungen ggn d. eignen Geschäftspartner nicht mehr einbringen können |
Tags: berr, zivilr
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: Sche die statt u d abgrenzung leistung im
Previous card: Ausprägungen grenzen u nenne und d vertragsfreiheit form
Up to card list: Zivilrecht