Front | Welche Arten d. Totalschadens sind bei Kfz zu unterscheiden u. was steht dem Geschädigten zu? |
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Back | 1. Technischer Totalschaden: Eine Reparatur ist technisch nicht möglich → Geschädigtem steht Wiederbeschaffungsaufwand zu 2. Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturaufwand übersteigt d. Wiederbeschaffungswert um mehr als 130 % → Geschädigtem steht Wiederbeschaffungsaufwand zu 3. Unechter Totalschaden: Erhebliche Beschädigung (> 50 % Kfz-Wert) eines fabrikneuen Kfz (ca. 1000 KM/30 Tage zugelassen) → Geschädigtem steht aktueller Preis eines Neuwagens abzgl. Restwert zu (Neuwagen muss angeschafft werden!) |
Tags: schuldr.at, zivilr
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