Front | Ist d. Anwendung unmittelbaren Zwangs (Vollstreckungsmaßnahme) eine Regelung iSe VA? |
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Back | MM: Ja Arg: Zugleich konkludenter Befehl zu dulden Arg: Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 IV GG) Con: Überholte Ansicht, da inzwischen andere Klagearten effektiven Schutz gewähren HM: Nein Arg: Setzen lediglich durch, selbst ohne RFolge |
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