Front | Ist d. Gewährung einer Subvention ohne gesetzliche Regelung wgn Verstoßes ggn d. Grundsatz vom Vorbehalt d. Gesetzes unzulässig? |
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Back | MM: Ja (Totalvorbehalt) Arg: GR sind nicht nur AbwehrR ggn belastende Maßnahmen sondern auch TeilhabeR an staatl. Lstg, da auch durch willkürliche Leistungsgewährung Macht rechtswidrig ausgeübt werden kann Con: Führt zu untragbaren Konsequenzen, da bei untätigem GGeber wichtige Lstg unterbleiben müssten, weil Bürger Gesetzerlass nicht erzwingen kann HM: Nein (Wesentlichkeitstheorie) → Bei d. LstgsVw gilt d. Vorbehalt nur f. wesentl. Entscheidungen insbes. bei GR-Relevanz → i.Ü. ist d. Bereitstellung v. Mitteln iRd Haushaltsplanes ausreichend Arg: LstgsVw muss hinreichend flexibel sein, um auf gesetzlich nicht vorhersehbare Situationen zu reagieren Arg: Ausweisung im Haushaltsplan schafft ausreichende Legitimation |
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