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D Arg Nicht Bei Ist Ggn Vorbehalt Nur

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Ist d. Gewährung einer Subvention ohne gesetzliche Regelung wgn Verstoßes ggn d. Grundsatz vom Vorbehalt d. Gesetzes unzulässig?
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MM: Ja (Totalvorbehalt)

Arg: GR sind nicht nur AbwehrR ggn belastende Maßnahmen sondern auch TeilhabeR an staatl. Lstg, da auch durch willkürliche Leistungsgewährung Macht rechtswidrig ausgeübt werden kann

Con:  Führt zu untragbaren Konsequenzen, da bei untätigem GGeber wichtige Lstg unterbleiben müssten, weil Bürger Gesetzerlass nicht erzwingen kann


HM: Nein (Wesentlichkeitstheorie)
→ Bei d. LstgsVw gilt d. Vorbehalt nur f. wesentl. Entscheidungen insbes. bei GR-Relevanz
→ i.Ü. ist d. Bereitstellung v. Mitteln iRd Haushaltsplanes ausreichend

Arg: LstgsVw muss hinreichend flexibel sein, um auf gesetzlich nicht vorhersehbare Situationen zu reagieren

Arg: Ausweisung im Haushaltsplan schafft ausreichende Legitimation

Tags: vwr.at

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