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D V Bei U Aus Nicht Anspruch Haushaltsplan

Front Woraus kann sich bei fehlender gesetzlicher Grundlage ein Anspruch auf eine ÖR Subvention ergeben?
Back 1. (Nicht) Aus d. Haushaltsplan
Haushaltsplan selbst begründet keinen Anspruch sondern dient lediglich als Legitimationsgrundlage
ohne Rechtswirkung außerhalb v. Parlament u. Regierung

2. (Nicht) Aus Grundrechten im Allgemeinen
Freiheitsrechte schützen lediglich v. Eingriffen u. begründen grds. keine Leistungsansprüche
Ausnahme: Ausdrückliche Bestandsgarantien wie z.B. privater Ersatzschulen (Art. 7 IV)

3. (Nicht) Aus d. Eigentumsgarantie (Art. 14 I)
ÖR-Subventionen sind kein überwiegendes Äquivalent eigener Leistung u. daher nicht v. Schutz d. Art. 14 I umfasst

4. Aus Art. 3 I GG iVm d. VwPraxis
Teilhabeanspruch nur bei sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung verschiedener Rechtssubjekte
Vertrauen in Fortbestand d. Praxis ist grds. nicht schutzwürdig , da bei Änderung v. Rahmenbedingung damit zu rechnen ist
Ausnahme: qualifizierter Vertrauens-TB wie z.B. Zusicherung m. Bindungswille für Folgejahre (§ 38 VwVfG)

Tags: vwr.at

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