Front | Woraus kann sich bei fehlender gesetzlicher Grundlage ein Anspruch auf eine ÖR Subvention ergeben? |
---|---|
Back | 1. (Nicht) Aus d. Haushaltsplan Haushaltsplan selbst begründet keinen Anspruch sondern dient lediglich als Legitimationsgrundlage → ohne Rechtswirkung außerhalb v. Parlament u. Regierung Freiheitsrechte schützen lediglich v. Eingriffen u. begründen grds. keine Leistungsansprüche → Ausnahme: Ausdrückliche Bestandsgarantien wie z.B. privater Ersatzschulen (Art. 7 IV) ÖR-Subventionen sind kein überwiegendes Äquivalent eigener Leistung u. daher nicht v. Schutz d. Art. 14 I umfasst Teilhabeanspruch nur bei sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung verschiedener Rechtssubjekte → Vertrauen in Fortbestand d. Praxis ist grds. nicht schutzwürdig , da bei Änderung v. Rahmenbedingung damit zu rechnen ist → Ausnahme: qualifizierter Vertrauens-TB wie z.B. Zusicherung m. Bindungswille für Folgejahre (§ 38 VwVfG) |
Tags: vwr.at
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: I vwgo d fehler u s wann besteht
Previous card: D arg nicht bei ist ggn vorbehalt nur
Up to card list: Öffentliches Recht