Front | Wie sind im Straßenrecht der Gemeingebrauch u. die Sondernutzung abzugrenzen? |
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Back | Danach, ob sich ein Fahrzeug vorrangig zu Verkehrszwecken o. verkehrsfremd im öff. Straßenraum befindet → Zu bestimmen in einer Gesamtschau äußerlich erkennbarer Merkmale aus d. Sicht eines objektiven Beobachters u. nicht anhand d. subj. Zwecksetzung d. Teilnehmers |
Tags: straßenr
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