Front | Was ist im Straßenrecht unter Gemeingebrauch u. was unter Sondernutzung zu verstehen? |
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Back | Gemeingebrauch Der jedermann gestattete Gebrauch d. Straßen iRd Widmung u. d. verkehrsbehördlichen Vorschriften (§ 7 I 1 FStrG) → Nicht erlaubnispflichtig Sondernutzung Jede Benutzung v. Straßen über d. Gemeingebrauch hinaus → Ist erlaubnispflichtig u. ggf. gebührenpflichtig, Erlaubnis kann auf Zeit o. Widerruf erteilt u. mit Auflagen o. Bedingungen versehen werden |
Tags: straßenr
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