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Gemeingebrauch U D Ist Unter Sondernutzung Straßen Erlaubnispflichtig

Front Was ist im Straßenrecht unter Gemeingebrauch u. was unter Sondernutzung zu verstehen?
Back Gemeingebrauch
Der jedermann gestattete Gebrauch d. Straßen iRd Widmung u. d. verkehrsbehördlichen Vorschriften (§ 7 I 1 FStrG)
→ Nicht erlaubnispflichtig

Sondernutzung
Jede Benutzung v. Straßen über d. Gemeingebrauch hinaus
→ Ist erlaubnispflichtig u. ggf. gebührenpflichtig, Erlaubnis kann auf Zeit o. Widerruf erteilt u. mit Auflagen o. Bedingungen versehen werden

Tags: straßenr

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