Front | Woraus ist der Grundsatz d. Verhältnismäßigkeit abzuleiten u. was sind dessen Voraussetzungen im Einzelnen? |
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Back | Abzuleiten aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III, 28 I GG) 1. Legitimes Ziel Eingriff muss einem legitimen Ziel dienen, sich also iRd Werteordnung d. Verfassung bewegen 2. Geeignetheit Tauglichkeit d. gewählten Mittels (=Eingriffs) zur Förderung d. Ziels → Einschätzungsprärogative / Prognosespielraum 3. Erforderlichkeit Kein milderes (=weniger belastendes) u. gleich effektives Mittel vorhanden 4. Angemessenheit (VHMK ieS) Angemessene Zweck-Mittel-Relation unter Berücksichtigung d. besonderen Ausprägungen d. VHMK-Grundsatzes (KK) → Umfassende Abwägung d. Vor- u. Nachteile der getroffenen Maßnahme |
Tags: grundr
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