Front | Haben d. Anscheins- u. d. Verdachtsstörer iRd Frage d. richtigen Kostenschuldners die Kostentragungspflicht? |
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Back | Anscheinsstörer Grds. nicht, ist wie ein Nichtstörer zu behandeln (teleologische Korrektur zur Wahrung d. Verhältnismäßigkeit) → Ausnahme: Anscheinsstörer hat d. Anschein in vorwerfbarer Weise selbst hervorgerufen Verdachtsstörer Nein: Vw muss Kosten selbst tragen → Arg: Gefahrenerforschungsmaßnahmen sind v. Amts wgn durchzuführen (§ 24 I 1 VwVG NW) |
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