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Der Des Gesetzes Handeln Kein Sind Die Zwei

Front Was sind die zwei Ausprägungen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 III GG)?
Back 1. Vorbehalt des Gesetzes
Handeln nur mit
Gesetz: Verwaltungshandlen bedarf einer Rechtsgrundlage

→ Kein Totalvorbehalt, Einschränkung durch d. Wesentlichkeitstheorie


2. Vorrang des Gesetzes
Kein Handeln gegen Gesetz: Verwaltungshandeln darf nicht ggn RNormen verstoßen

Tags: staatsorga

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