Front | Was ist eine Schranke u. welche Arten sind zu unterscheiden? |
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Back | Eine Schranke ist eine Bestimmung d. GG, die es dem Gesetzgeber erlaubt, in ein GR einzugreifen 1. Verfassungsunmittelbare Schranke Konkrete Regelung im GG, d. eine bestimmte GR-Ausübung von vornherein verbietet → z.B. verbotene Vereinigungen (Art. 9 II GG) 2. Verfassungsimmanente Schranke Konkurrierende Verfassungspositionen sind in einem vernünftigen Ausgleich zu bringen ("praktische Konkordanz") 3. Qualifizierter Gesetzesvorbehalt Bestimmung d. GG, die es dem Gesetzgeber erlaubt, durch einfaches Gesetz, das bestimmten Anforderungen genügt, ein GR einzuschränken → z.B. Wohnungsdurchsuchung in der in einem Gesetz bestimmten Form (Art. 13 II GG) 4. Einfacher Gesetzesvorbehalt Bestimmung d. GG, die es dem Gesetzgeber erlaubt, durch einfaches Gesetz, das keinen bestimmten Anforderungen genügt, ein GR einzuschränken → z.B. Einschränkung v. Versammlungen unter freiem Himmel (Art. 8 II GG) |
Tags: grundr
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