Front | Unter welchen Voraussetzungen ist die Mitwirkung eines Ratsmitglieds bei einem Ratsbeschluss wegen Befangenheit gem § 43 II iVm § 31 GO NW verboten? |
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Back | 1. Beratende o. entscheidende Mitwirkung eines
Ratsmitglieds im Rat o. Ausschuss 2. Abstrakte Möglichkeit eines Vor- o. Nachteils durch
Ratsbeschluss Schon d. "böse Schein" einer
Interessenverflechtung soll vermieden werden 3. Unmittelbar aus Ratsbeschluss Ohne
selbst. Zwischenursache zw. Beschluss u. Vor-Nachteil (z.B. ohne Ermessen) 4. Betroffensein d. Ratsmitglieds Selbst oder nat./jur. Person mit bes. Verhältnis zu ihm (Angehöriger s. § 31 V GO) 5. Keine Ausnahme (§
31 III GO) |
Tags: kommunalr
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