Front | Welche Mittel umfasst das Auswahlermessen einer Bauordnungsverfügung (§ 61 I 2 BauO NW) und welche Form der Rechtswidrigkeit setzen diese jeweils voraus? |
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Back | 1. Beseitigungsverfügung Formelle und materielle
Rechtswidrigkeit erforderlich 2. Nutzungsuntersagung Nur
formelle Illegalität ausreichend (HM), es sei
denn Bauantrag gestellt u. genehmigungsfähig 3. Stilllegungsverfügung Nur
formelle Illegalität ausreichend,
es sei denn Bauantrag gestellt
u. genehmigungsfähig |
Tags: baur
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