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D Anordnung Begründung Ist Arg Verfahren Ohne Substantiierte

Front
Ist ein Nachschieben einer Begründung im Verfahren ggn d. Anordnung d. sofortigen Vollziehung (§ 80 V 1 Alt. 2) möglich?
Back MM: Nein, Anordnung ohne substantiierte Begründung ist formell rechtswidrig

Arg: Behörde ist anzuhalten, vor Erlass d. Anordnung maßgeblichen Erwägungen anzustellen

Con: Unnötiger Formalismus, Behörde kann VA jederzeit mit neuer Anordnung versehen


HM: Ja, durch substantiierte Begründung wird d. Anordnung formell rechtmäßig

Arg: Prozessökonomie, da neue Begründung ohne neues Verfahren unmb v. Gericht überprüft werden kann

Arg: Rechtsgedanke d. § 45 I Nr. 2, II VwVfG NRW, formelles Begründungserfordernis bei VA heilbar

Tags: vwr.at

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