Front | Wann besteht bei einer Verpflichtungsklage (42 I Alt. 2 VwGO), die auf Subventionsgewährung gerichtet ist, ein Anspruch auf Neubescheidung? |
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Back | Wenn d. Nichtgewährung d. Subvention formell o. materiell fehlerhaft ist 1. Formeller Fehler Insbes. Anhörung (§ 28 I VwVfG) → Relevanz u. Streit s. gesonderte Karte 2. Materieller Fehler Ermessensfehler, insbesondere sachfremde Erwägungen u. Fehlen einer substantiierten Begründung → Begründungsfehler durch Nachschieben v. Gründen iSe Ergänzung möglich (§ 114 S. 2 VwGO) |
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