Front | Ist d. PKW-Versetzung durch einen Abschleppdienst eine Ersatzvornahme (§ 52 PolG/§ 59 VwVG) o. eine Sicherstellung (§ 43 PolG) |
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Back | MM: Sicherstellung Con: Sicherstellung ist d. Gefahrenabwehr durch Gewahrsamsbegründung. Mit Abschleppen ist d. Gefahr bereits beseitigt, Gewahrsam nicht mehr erforderlich HM: Ersatzvornahme |
Tags: por
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