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Ist Vorhaben Zulässig Beeinträchtigung Wann  Ein  Vorhaben  Im 

Front Wann ist ein Vorhaben im unbeplanten Außenbereich als sonstiges Vorhaben (§ 35 II) zulässig?
Back 1. Kein privilegiertes Vorhaben iSd § 35 I

2. Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange (§ 35 II, III)
Grds. nur im bes. Einzelfall zulässig, es sei denn unbeachtlich nach § 35 IV, V
→ Beeinträchtigung ist keiner Abwägung zugänglich

Tags: baur

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