Front | Wann ist ein Vorhaben im unbeplanten Außenbereich als privilegiertes Vorhaben (§ 35 I) zulässig? |
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Back | 1. Privilegierungs-TB erfüllt (§ 35 I Nrn. 1-7) Katalog eng auszulegen, da Außenbereich grds. freizuhalten 2. Keine entgegenstehenden öffentlichen Belange (§ 35 I, III) Grundsätzliche Zulässigkeit ("entgegenstehen") → Entgegenstehen lässt Abwägung zu |
Tags: baur
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