Front | Wann liegt ein Eingriff in d. Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) vor u. welche Eingriffsarten sind zu unterscheiden? Wie sind diese abzugrenzen? |
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Back | Eingriff Eigentumsrelevanten Maßnahme: Jede staatl. Maßnahme, die Eigentumspositionen entzieht o. beschränkt Arten Inhalts- u. Schrankenbestimmungen (Art. 14 I 2) u. Enteignung (Art. 14 III) → Eingriffstypen abschließend u. kategorial verschieden (keine Vermischung o. entsprechende Anwendung) → Abgrenzung nach Intention, nicht nach Intensität |
Tags: grundr
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