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U D Art Gg Muss Nutzen Nicht Des

Front Was ist unter der Instituts- u. Bestandsgarantie d. Art. 14 GG zu verstehen?
Back 1. Institutsgarantie
Privateigentum muss als Element d. obj. ROrdnung grds erhalten bleiben
→ Ges.geb. muss hierfür Normen schaffen u. bereithalten
→ Wesensgehalt: Privatnützigkeit u. grds. Verfügungbefugnis

2. Bestandsgarantie
Eigentümer darf Eigentumsgegenstand behalten, veräußern, nutzen o. nicht nutzen
→ Nur Schutz des Erworbenen, nicht des Erwerbs (diese sind über Art. 12 GG geschützt)

Tags: grundr

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