Front | Was ist unter der Instituts- u. Bestandsgarantie d. Art. 14 GG zu verstehen? |
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Back | 1. Institutsgarantie Privateigentum muss als Element d. obj. ROrdnung grds erhalten bleiben → Ges.geb. muss hierfür Normen schaffen u. bereithalten → Wesensgehalt: Privatnützigkeit u. grds. Verfügungbefugnis 2. Bestandsgarantie Eigentümer darf Eigentumsgegenstand behalten, veräußern, nutzen o. nicht nutzen → Nur Schutz des Erworbenen, nicht des Erwerbs (diese sind über Art. 12 GG geschützt) |
Tags: grundr
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