Front | Welche Klagearten sind iRd Statthaftigkeit d. Allgem. Leistungs-Klage zu unterscheiden? |
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Back | 1. Lstgsklage Zielt auf die Vornahme einer Hdlg → Realakt, kein VA, da sonst VK Zielt auf Abwehr der Wiederholung einer schon vorgenommenen Hdlg → Realakt, kein VA – sonst FFKl Zielt auf Abwehr einer zukünftigen, konkreten Hdlg → Realakt o. VA: Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis erforderlich |
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