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Zu D Welchen Anforderungen Hat Feststellungsinteresse Genügen Wenn

Front Welchen Anforderungen hat d. Feststellungsinteresse zu genügen, wenn d. festzustellende Rechtsverhältnis zurückliegt o. ein zukünftiges ist?
Back 1. Zurückliegend (Nachträglich)
Fortdauernde Beeinträchtigung, Wiederholungsgefahr oder Rehabilitationsinteresse erforderlich
→ Damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit bei vergleichbarem Schverhalt erneut beeinträchtigt zu werden

2. Zukünftig (Vorbeugend)
Abwarten darf nicht zumutbar sein

Tags: vwr.at

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