Front | Welchen Anforderungen hat d. Feststellungsinteresse zu genügen, wenn d. festzustellende Rechtsverhältnis zurückliegt o. ein zukünftiges ist? |
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Back | 1. Zurückliegend (Nachträglich) Fortdauernde Beeinträchtigung, Wiederholungsgefahr oder Rehabilitationsinteresse erforderlich → Damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit bei vergleichbarem Schverhalt erneut beeinträchtigt zu werden 2. Zukünftig (Vorbeugend) Abwarten darf nicht zumutbar sein |
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