Front | Wann ist jemand beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB) auf frischer Tat betroffen? |
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Back | Jedenfalls dann, wenn unmb bei d. Tatausführung wahrgenommen (beobachtet) 1. Auf frischer Tat Zeitliche u. räumliche Nähe zur Wegnahmesituation (-) bei gefestigtem Gewahrsam d. Täters (=Beendigung) 2. Betroffenwerden Hinzukommen anderer Personen |
Tags: strafrecht.bt
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