Front | Wer kann Adressat d. qualifizierten Nötigung beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB) sein? |
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Back | Jeder, der nach Tätervorstellung bereit ist, ihm Beute zu entziehen (auch ahnungslose Dritte) → Gewahrsamsinhaber o. schutzbereiter Dritter (Tätervorstellung) |
Tags: strafrecht.bt
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