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Behaupten U Verbreiten Zu Richtig Für D Nicht

Front Was ist unter behaupten u. verbreiten (§§ 186, 187) zu verstehen?
Back Behaupten
Eine Tatsache als nach eigener Überzeugung richtig hinzustellen
→ Auch Zitat, wenn für richtig hingestellt

Verbreiten
Weitergabe einer Tatsachenbehauptung eines Dritten, d. sich d. Täter nicht zu eigen macht u. für dessen Richtigkeit er nicht eintritt

Tags: strafrecht.bt

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