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Behaupten U Verbreiten Zu Richtig Für D Nicht

Front Was ist unter behaupten u. verbreiten (§§ 186, 187) zu verstehen?
Back Behaupten
Eine Tatsache als nach eigener Überzeugung richtig hinzustellen
Auch Zitat, wenn für richtig hingestellt

Verbreiten
Weitergabe einer Tatsachenbehauptung eines Dritten, d. sich d. Täter nicht zu eigen macht u. für dessen Richtigkeit er nicht eintritt

Tags: strafrecht.bt

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