Front | Ist bei d. Nichterweislichkeit d. Wahrheit (§ 186) zu fordern, dass d. Täter diesbzgl. zumindest fahrlässig gehandelt hat? |
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Back | MM: Ja HM: Nein → lediglich obj. Strafbarkeitsbedingung (Als TB-Annex nach TB zu prüfen) Arg: Guter Ruf kann schon durch zweifelhafte Gerüchte geschädigt werden, egal ob fahrlässig o. nicht Arg: Bei berechtigtem Interesse u. sorgfältiger Recherche (z.B. Journalisten) greift § 193 als Rechtfertigung |
Tags: strafrecht.bt
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