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D Bei Zu Fahrlässig Arg Ist Nichterweislichkeit Wahrhei

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Ist bei d. Nichterweislichkeit d. Wahrheit (§ 186) zu fordern, dass d. Täter diesbzgl. zumindest fahrlässig gehandelt hat?
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MM: Ja

HM: Nein
→ lediglich obj. Strafbarkeitsbedingung (Als TB-Annex nach TB zu prüfen)

Arg: Guter Ruf kann schon durch zweifelhafte Gerüchte geschädigt werden, egal ob fahrlässig o. nicht

Arg: Bei berechtigtem Interesse u. sorgfältiger Recherche (z.B. Journalisten) greift § 193 als Rechtfertigung

Tags: strafrecht.bt

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