Front | Wirkt d. hypothetische Einwilligung rechtfertigend? → Einwilligender irrt zwar über Bedeutung u. Tragweite d. Ew, hätte d. Ew aber auch bei fehlendem Irrtum erteilt (Insbes. unvollst. ärztlicher Aufklärung) |
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Back | EA: Nein Arg: Aufforderung an Ärzte, Aufklärung zu unterlassen u. sich später auf d. hypothetische Ew zu berufen BGH: Ja Arg: in dubio pro reo Arg: Was nach bürgerlichem Recht (§ 630 h II 2 BGB) rechtmäßig ist, kann nicht strafbar sein (Einheit d. Rechts) |
Tags: strafrecht.at
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