Front | Welche Fallgruppen des persönlichen Schadenseinschlages (§ 263) sind zu unterscheiden? |
---|---|
Back | 1. Unbrauchbarkeit Lstg d. vertraglichen o. sonst zumutbaren Zweck nach völlig ungeeignet (nach vernünftigem Urteil eines unbeteiligten 3.) 2. Folgeinvestitionen Opfer zu vermögensnachteiligen Folgemaßnahmen gezwungen c. Übermäßige Einschränkung Opfer hat durch die täuschungsbedingte Verpflichtung keine angemessenen Mittel mehr zur Lebensführung |
Tags: strafrecht.bt
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: D arg hypothetische u ew zu wirkt einwilligung
Previous card: D ist unter abbruch schwangerschaft isd ff zu
Up to card list: Strafrecht